Insolvenzrecht

Der Fokus von HEZEL HANCKE PARTNER liegt stets in nachhaltigen wirtschaftlichen Lösungen, die geprägt von unternehmerischem Verständnis und Sachverstand sind.

Ist ein Unternehmen zahlungsunfähig oder überschuldet, ist die Geschäftsleitung verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Liegen die Voraussetzungen für die Eigenverwaltung oder das Schutzschirmverfahren nicht vor, ordnet das Insolvenzgericht das Regelverfahren an. Auch bei dieser Verfahrensart ist unser Ziel immer die Betriebsfortführung und der Erhalt des Unternehmens. Die Sanierungsmöglichkeiten des modernen Insolvenzrechts können auch in der Insolvenzverwaltung genutzt werden.

 

Die Rechtsanwälte Robin Hezel und Dr. Johannes Hancke werden seit Jahren von zahlreichen Insolvenzgerichten als Insolvenzverwalter und Treuhänder bestellt.

 

Geraten Einzelunternehmer oder Freiberufler in eine Krise und werden zahlungsunfähig, sind sie nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen, brauchen jedoch in der Regel professionelle Unterstützung und die Sanierungsmöglichkeiten der Insolvenzordnung, damit der wirtschaftliche Neustart, der sog. Turnaround gelingt.

 

Wir helfen dabei! Der Fokus von HEZEL HANCKE PARTNER liegt dabei stets in nachhaltigen wirtschaftlichen Lösungen, die geprägt von unternehmerischem Verständnis und Sachverstand sind.

 

Privatinsolvenz

Jeder kann mal in eine Krise und Zahlungsschwierigkeiten geraten, das gilt nicht nur für Unternehmer und Freiberufler, sondern auch für Angestellte und nicht unternehmerisch tätige Personen. HEZEL HANCKE PARTNER deckt das gesamte Spektrum des Insolvenzrechts ab, sodass wir Ihnen auch bei der im Insolvenzrecht als Verbraucherinsolvenz bezeichneten Verfahrensart als Insolvenzverwalter vertrauensvoll und verlässlich zur Seite stehen, damit Sie nach 36 Monaten schuldenfrei sind und die sog. Restschuldbefreiung erhalten.