Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren

Durch langjährige Erfahrung und Expertise sind wir Ihr richtiger Partner als Eigenverwalter oder Sachwalter.

HEZEL HANCKE PARTNER genießt einen guten Ruf bei der Durchführung von Sanierungsverfahren von Unternehmen in Eigenverwaltung oder im Schutzschirmverfahren. Durch langjährige Erfahrung und Expertise sind wir Ihr richtiger Partner als Eigenverwalter oder Sachwalter.

 

Die Eigenverwaltung eines Unternehmens bedeutet in Abgrenzung zum Regelverfahren, dass die Geschäftsführung des Unternehmens die Verfügungsgewalt über ihr Unternehmen behält. Die Unternehmensführung wird hierbei durch uns als Sanierungsexperten im Insolvenzrecht geführt und unterstützt, damit die insolvenzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden.

 

HEZEL HANCKE PARTNER berät hierbei bei der Vorbereitung von vorläufigen Eigenverwaltungs- oder Schutzschirmverfahren und steuert die Eigenverwaltung sowie das Schutzschirmverfahren nach dessen Anordnung durch das Insolvenzgericht.

 

Sowohl das Eigenverwaltungsverfahren als auch das Schutzschirmverfahren sind Sanierungsverfahren die darauf ausgerichtet sind, das Unternehmen zu erhalten und fortzuführen. Hierbei können die Vorzüge des Insolvenzrechts vollumfänglich genutzt werden. Ein Unternehmen kann sich zum Beispiel von belastenden Dauerschuldverhältnissen (z.B. Mietverhältnisse), von Mitarbeitern durch verkürzte Kündigungsfristen, der Begrenzung von Sozialplankosten und ungesicherten Altverbindlichkeiten (wie zum Beispiel Pensionsrückstellungen) befreien.

 

Wir beraten Sie bei diesen anspruchsvollen Sanierungsverfahren von Beginn an vertrauensvoll und setzen gemeinsam mit Ihnen die leistungswirtschaftlichen und finanzwirtschaftlichen Sanierungsmöglichkeiten vor Ort in Ihrem Unternehmen um.  HEZEL HANCKE PARTNER begleitet Sie im Rahmen dieses Sanierungsprozesses auch zu Ihren Banken, Lieferanten und Hauptkunden.