Vintage-Marke vinokilo durch Insolvenzplanverfahren saniert

Bodenheim/Mainz, 21. November 2023

Die Unternehmensgruppe Vinokilo mit Tochterunternehmen in Spanien und Italien gehört zu Europas größten Händlern von Vintage-Kleidung. Der Gründer und Geschäftsführer Robin Balser hat mit seiner Vision, dem Fast-Fashion–Trend mit dem Verkauf von Secondhand-Kleidung etwas entgegenzusetzen, eine Marke geschaffen, die europaweit bekannt ist und bei vielen jungen Erwachsenen mittlerweile Kultstatus genießt. Das Unternehmen veräußert auf über 280 Events pro Jahr in ganz Europa Secondhand-Kleidung, bevorzugt aus den 1960er bis 1990er Jahren, und die zum Kilopreis. Daneben betreibt es in Mainz, Frankfurt am Main und München Retailstores. Für sein bisheriges Wirken ist Balser von dem Magazin Forbes in der Vergangenheit zu den 30 einflussreichsten Persönlichkeiten unter 30 Jahren gewählt worden, Vinokilo gehört zu den wenigen Unternehmen, die über eine B-Corp-Zertifizierung verfügen, eine Auszeichnung für soziale und ökologischen Leistungen.

Vinokilo geriet mit seinen ca. 140 Mitarbeitern während der Corona-Pandemie in die Krise, als zahlreiche Events nicht stattfinden konnten und die gerade erst begonnene Wachstumsfinanzierung scheiterte. Nachdem die durch Investoren eingeworbenen Mittel aufgebraucht waren, entschied sich Balser für die Sanierung im Wege der Eigenverwaltung. Das Insolvenzgericht Mainz hatte dem Antrag entsprochen und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Dr. Johannes Hancke von der auf Restrukturierung und Unternehmenssanierung spezialisierten Kanzlei HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte zum Sachwalter bestellt. Nach achtmonatiger Betriebsfortführung hat die Gläubigerversammlung heute einstimmig den beiden für die Unternehmensgruppe vorgelegten Insolvenzplänen zugestimmt. Der Insolvenzplan sieht neben dem Schuldenschnitt mehrere Kapitalmaßnahmen vor, wonach Fremdkapital in Anteilsrechte (sog. Debt-Equity-Swap) umgewandelt wird. Ferner werden neue Gesellschafter aufgenommen und dem Unternehmen frisches Kapital zugeführt. Bereits während der Betriebsfortführung sind als Sanierungsmaßnahmen ein Teil der Arbeitsverhältnisse und eine Vielzahl an Verträgen, die ohne das Instrumentarium der Insolvenzordnung nicht kurzfristig hätten gekündigt werden können, beendet worden.