Dr. Hancke als Mitglied im Gläubigerausschuss der DR Deutsche Rücklagen GmbH bestellt

Frankfurt am Main, 4. März 2025

Seit dem 4. März 2025 befindet sich die DR Deutsche Rücklagen GmbH im vorläufigen Insolvenzverfahren. Das Verfahren hat bundesweit für Aufsehen gesorgt, da mehrere Hausverwaltungen, die für eine Vielzahl von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) verantwortlich waren, die Rücklagen der Wohnungseigentümer in Anleihen des Unternehmens investiert hatten. Die DR Deutsche Rücklagen GmbH hatte Anleihen mit einem Volumen i.H.v. 141 Millionen begeben. Den betroffenen WEG droht nun ein Totalverlust ihrer für Instandhaltungs- und Sanierungsmaßnahmen vorgesehenen Rücklagen.

 

Das Insolvenzgericht Frankfurt am Main hat am 14. März 2025 einen Gläubigerausschuss eingesetzt und Rechtsanwalt Dr. Hancke, Partner der HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte als Mitglied des Gläubigerausschusses bestellt. Der Gläubigerausschuss unterstützt und überwacht im Interesse der Gläubigergesamtheit den Insolvenzverwalter. Der Schwerpunkt des Verfahrens liegt nun darin, das Vermögen der DR Deutsche Rücklagen GmbH zu ermitteln und sodann zu sichern und zu verwerten, um für die ungesicherten Gläubiger das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.