Insolvenzplan einstimmig angenommen – Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung der Dold GmbH kann erfolgreich beendet werden

Stuttgart / Remshalden

Das Amtsgericht Stuttgart hat das Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung der Dold GmbH mit Beschluss zum 12. September 2024 nach rechtskräftiger Bestätigung des Insolvenzplanes aufgehoben. Die Gläubiger der Dold GmbH haben am 31. Juli 2024 beim Amtsgericht Stuttgart dem durch die Eigenverwaltung eingereichten Insolvenzplan einstimmig zugestimmt. Das Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung kann daher planmäßig und erfolgreich beendet werden.

Das Familienunternehmen Dold GmbH aus Remshalden kam durch den Ausbruch des Ukraine-Krieges und die hierdurch ausgelöste Inflation und die gestiegenen Materialpreisen in wirtschaftliche Schwierigkeiten. Die Preissteigerungen konnten nur zum Teil an die langjährigen Kunden des Unternehmens weitergereicht werden. Die Dold GmbH hatte daher im Dezember 2023 den Weg in ein Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung gewählt. Der Geschäftsbetrieb wurde seit Anordnung der Eigenverwaltung vollumfänglich fortgeführt und durch den Sanierungsexperten und Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht Robin Hezel von der auf Restrukturierung und Unternehmenssanierung spezialisierten Kanzlei HEZEL HANCKE PARTNER Rechtsanwälte durch das Eigenverwaltungsverfahren geführt.

Die Dold GmbH konstruiert, entwickelt und produziert Eingabesysteme, Steuerungen und Regelungen mit Touch-Technik, Niveau-Sensorik und Industrieregler für die bundesweit ansässige Kundschaft. Beliefert wird ein breites Kundenspektrum in den Bereichen Medizintechnik, Maschinenbau, Großküchentechnik und Pharmazie. Es bestehen langjährige Kundenbeziehungen. Zu einem großen Teil werden die Produkte speziell für die Kunden der Dold GmbH entwickelt.

Wir wünschen der Dold GmbH weiterhin viel Erfolg.